Quelle: g-ba.de – Telefonische Krankschreibungen sollen ab dem 01. Juni 2022 nicht mehr möglich sein. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen. Patientinnen und Patienten müssen dafür wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, kann der G-BA seine Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktivieren.

Unabhängig von den Corona-Sonderregelungen gilt, dass Versicherte aufgrund einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung dies zulässt, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.

Kritik an dieser neuen Regelung übt nun der Deutsche Hausärzteverband. Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt, äußerte Unverständnis darüber, dass die Regelung „ohne Not“ wieder abgeschafft werde. „Die Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bewährt“, sagte Weigeldt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie bringe den Hausarztpraxen echte Entlastung.  „Warum diese jetzt ohne Not wieder einkassiert wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wir sind sehr dafür, dass diese sinnvolle Regelung für Bestands­patientinnen und ‑patienten dauerhaft bestehen bleibt.“

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