Quelle: kbv.de – Ab dem 1. Juli 2022 können Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Videosprechstunde flexibler im Rahmen von Therapien einsetzen, nämlich „für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie, sodass einzelne Leistungsbereiche bei Bedarf öfter per Video stattfinden können“, so schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer offiziellen Webseite. Das schließt dann auch die 30-Prozentobergrenze mit ein.
Zu dem neu gewonnen flexiblen Spielraum schreibt die KBV weiter: „So könnte eine Praxis zum Beispiel eine bestimmte Leistung bis zu 100 Prozent per Video durchführen, wenn andere videofähige Leistungen patientenübergreifend vergleichsweise häufig persönlich in der Praxis und nicht per Video erfolgen. Entscheidend ist, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut die 30-Prozent-Marke patientenübergreifend insgesamt in einem Quartal nicht überschreitet.“
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