Quelle: DKI – Das Deutsche Krankenhausinstitut e. V. (DKI) hat unter dem Titel „Vergütung von zwischen Krankenhäusern erbrachten telekonsiliarärztlichen Leistungen“ einen Projektbericht veröffentlicht, der sich an die gesetzgebenden Akteurinnen und Akteure richtet und die Einsatzbereiche von Telekonsilen sowie den aktuellen Stand der Vergütungsregelungen untersucht. Auf Basis umfänglicher Analysen und Betrachtungen formuliert das DKI Handlungsempfehlungen für eine einheitliche Vergütung von Telekonsilen.

Der Bericht greift verschiedene Bereiche der stationären Patientenversorgung auf, die von telemedizinischen Anwendungen, zu denen auch das Telekonsil zählt, profitieren können und nennt erfolgreich abgeschlossene Innovationsfondsprojekte als Beispiel für den Zugewinn für die Gesundheitsversorgung. Die Verfasserinnen und Verfasser des Berichts sehen vor allem bei der Vergütung Handlungsbedarfe: So fehlt eine „eine sachgerechte Vergütung von Telekonsilen“. Um dabei ein einheitliches Bewertungssystem zu etablieren, braucht es verschiedene zu erfüllende Kriterien und Maßnahmen, wie beispielsweise:

  • Für die Regelversorgung sollte die Vergütung der Telekonsile eine dauerhafte, unbefristete Regelfinanzierung sicherstellen.
  • Der erwünschte Ausbau von Telekonsilen sollte durch die Anreizwirkungen des Vergütungssystems gefördert oder zumindest nicht behindert werden.
  • Die Einführung von Telekonsilen zwischen Krankenhäusern sollte analog wie im ambulanten Bereich über eine gezielte Vergütung und die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel gefördert werden.
  • Ausgeglichene und faire Vergütung sowohl für Konsilgeber als auch Konsilnehmer.

Den kompletten Bericht können Sie auf der Webseite der Deutschen Krankenhausgesellschaft lesen.

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