Quelle: aerzteblatt.de – Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, können Psychotherapeutinnen und -therapeuten weiterhin, auch nach Ablauf der Corona-Sonderregelungen, Videosprechstunden im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen und abrechnen.

Wie die KBV weiterhin mitteilte, soll zudem das Gebührenverzeichnis ab 1. Juli 2022 die beiden neuen Gebührennummern P 40 und P 41 für die videobasierte Durchführung indizierter psychotherapeutischer Diagnostik und Behandlungsmaßnahmen bekommen.

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