Quelle: kbv.de – Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, können Videosprechstunden im organisierten Notdienst seit dem 1. Juli 2022 zum Einsatz kommen. Dafür wurde die Berechnungspauschale ergänzt. So können Ärztinnen und Ärzte, die sich im Bereitschaftsdienst befinden, auch Videosprechstunden durchführen und abrechnen.
Doch es gibt auch Ausnahmen: „Ausgeschlossen von der neuen Regelung sind Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Sie dürfen im Notfall weiterhin keine Videosprechstunde durchführen, sodass die GOP 01210 und 01212 für sie weiterhin ausschließlich im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig sind“, schreibt die KBV.
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