Quelle: g-ba.de – Einige neue Untersuchungen und die Nutzung von Gesundheits-Apps sind nun Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), in der spezialisierte Fach-Teams Patientinnen und Patienten mit komplexen und seltenen Krankheiten behandeln (Stand 11. August 2022). Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem März 2022 trat jetzt in Kraft.

Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind.

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