Quelle: aerzteblatt.de – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die geplanten Regelungen, wonach IT-Firmen eine diskriminierungsfreie Einbindung aller Kompo­nen­­ten und Dienste, die von der gematik zugelassen und zur Erfüll­ung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, gewährleisten müssen.

Man trage bereits „seit geraumer Zeit“ die Forderung vor, dass Regelungen geschaffen werden müssen, mit denen unterbunden wird, dass die Anbieter von IT‐Systemen eine herstelleroffene Umsetzung von Vorgaben „fortgesetzt unterlaufen“, schreibt die KBV in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Krankenhauspflege­ent­las­tungsgesetzes (KHPflEG).

Die KBV schlägt eine Regelung zur Benennung einer Meldestelle für Verstöße vor. Diese Meldestelle sollte gegenüber den Herstellern der in den einzelnen Sektoren genutzten Systeme sektor­übergreifend agieren können. Darüber hinaus schlägt sie eine bundesweit einheitliche Bußgeldbehörde vor.

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