Quelle: aerzteblatt.de – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen verstärkten Datenschutz bekommen, so sieht es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor und hat dafür neue Prüfkriterien veröffentlicht, die künftig als Grundlage dienen sollen.

Hersteller, die eine Gesundheits-App durch das BfArM als DiGA zertifizieren lassen wollen, müssen anhand des Prüfkatalogs belegen, dass ihre App datenschutzkonform ist. Das bedeutet, dass diese Apps sowohl den Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverord­nung entsprechen, als auch denjenigen, die spezifisch für digitale Anwendungen gelten.

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