Quelle: aok.de – Ab sofort kann die Verordnung zur Krankenbeförderung für AOK NordWest-Versicherte in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein digital übermittelt werden. Dafür koopreriert die AOK NordWest mit der CompuGroup Medical (CGM) sowie der gevko GmbH.
„Damit können die Ärztinnen und Ärzte die Verordnungen für eine Krankenbeförderung direkt aus ihrem Praxisinformationssystem heraus schnell und sicher digital an uns schicken. Das Genehmigungsverfahren wird damit erheblich beschleunigt. Die Einführung der elektronischen Verordnung von Krankenbeförderungen (eVO Fahrkosten) bietet für alle Seiten erhebliche Vorteile“, so Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest. Er betont: „Unser Pilot für die elektronische Verordnung von Fahrkosten ist für die Branche richtungsweisend.“
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