Quelle: barmer.de – Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie erfreuen sich Videosprechstunden immer größerer Beliebtheit bei Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten. Das belegt nicht zuletzt eine Analyse der BARMER Hessen Versicherung, die Daten aus den Jahren 2019 bis 2021 auswertete. Bis Ende März 2022 konnten Videosprechstunden aufgrund einer Sonderregelung noch unbegrenzt zum Einsatz kommen. Seit April dürfen Videosprechstunden nur noch 30 Prozent der Kapazität einer Praxis betragen. Das bemängelt die BARMER Hessen.

„Die Videosprechstunde hat in der Corona-Pandemie die medizinische und therapeutische Versorgung stabil gehalten. Damit hat sie immenses Zukunftspotential für die Gesundheitsversorgung in Hessen bewiesen. Sie spart weite Wege, trägt zur Vermeidung von Infektionsketten bei und bietet zeitliche Flexibilität. Sie sollte deshalb fester Bestandteil der Patientenbetreuung werden und bedarfsgerecht eingesetzt werden können“, so Martin Till, Landeschef der BARMER Hessen.

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