Quelle: abda.de – Apotheken, die Kartenterminals von Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) in Gebrauch haben, müssen diese bis zum 30. September 2022 mit einem neuen Aufsteckgerät ausstatten. Dadurch sollen technische Störungen behoben werden.

Nur die Apotheken, die die Frist einhalten, können dafür eine Kostenerstattung möglich machen, gemäß der „2. Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2022 zur TI-Vereinbarung vom 27. Mai 2020 zur Finanzierung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der erforderlichen laufenden Betriebskosten gemäß § 376 Ziffer 1 i. V. m. § 379 SGB V“. Für eine Erstattung bei späterer Aufrüstung soll durch den Nacht- und Notdienstfonds des DAV ein separates Antragsverfahren über das Portal des NNF bereit gestellt werden.

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