Quelle: e-health-com.de – Der Pflegesektor und die darin Beschäftigten befinden sich seit Jahren an der Belastungsgrenze. Eine hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel und dadurch entstehende Versorgungsengpässe haben sich seit der Coronapandemie noch weiter verschärft. Um Menschen mit Pflegebedarf in Zukunft zuverlässig versorgen zu können, braucht es deshalb neue Lösungen. Digitale Ansätze können auf vielfältige Weise zu einer Entlastung der Situation beitragen. Die Bundesregierung hat die digitale Pflege daher in ihrem Koalitionsvertrag explizit aufgegriffen: Das Potenzial der Digitalisierung soll für die Pflege genutzt werden, unter anderem zur Entlastung der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen.

Damit diese Vorhaben in die Praxis umgesetzt werden können, fordert der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage in den folgenden Bereichen:

  1. Anwendungsbereich von DiPA für den stationären Sektor öffnen
    Bisher sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA) nur für den Einsatz im ambulanten Bereich vorgesehen. DiPA mit einem entsprechenden pflegerischen Nutzen sollten allerdings auch für die stationäre Pflege zugelassen werden. Denn die stationäre Pflege (inklusive Tages- und Nachtpflege) verfolgt bereits das Ziel, die Gesundheit der Pflegebedürftigen weitgehend zu erhalten und ihre körperlichen, psychischen und geistigen Fähigkeiten zu stärken. Dieses Ziel kann auch mithilfe digitaler Lösungen erreicht werden. Der DiPA-Anwendungsbereich im DVPMG sollte daher erweitert werden, um den Einsatz von DiPA auch im stationären Pflegesektor (inklusive Tages- und Nachtpflege) zu ermöglichen.

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