Quelle: aerzteblatt.de – Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) will die Verfügbarkeit von Daten für die Forschung und Versorgung verbessern. Vertreter der Fachgesellschaft haben sich dazu jetzt mit dem Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Roßnagel getroffen.
In dem Gespräch kam die DGIM mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten wohl überein, dass der Abbau von Interpretationsspielräumen, das Zusammenfassen von Best-Practice-Beispielen aus Versorgung und Forschung sowie eine Vereinheitlichung von Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden wichtige Ziele seien.
„Datenschutzvorgaben müssen die Bedürfnisse in Versorgung und Forschung eindeutig abbilden – ähnlich wie für die medizinische Versorgung brauchen wir Leitlinien für den Datenschutz“, forderte der DGIM-Generalsekretär Georg Ertl. Beide Seiten möchten die Gespräche fortsetzen.
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