Quelle: aerzteblatt.de – Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) will die Verfügbarkeit von Daten für die Forschung und Versorgung verbessern. Vertreter der Fachgesellschaft haben sich dazu jetzt mit dem Hessi­schen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Roßnagel getroffen.

In dem Gespräch kam die DGIM mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten wohl über­ein, dass der Abbau von Interpretationsspielräumen, das Zusammenfassen von Best-Practice-Beispielen aus Versorgung und Forschung sowie eine Vereinheitlichung von Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden wichtige Ziele seien.

„Datenschutzvorgaben müssen die Bedürfnisse in Versorgung und Forschung eindeutig abbilden – ähnlich wie für die medizinische Versorgung brauchen wir Leitlinien für den Datenschutz“, forderte der DGIM-Gene­ralsekretär Georg Ertl. Beide Seiten möchten die Gespräche fortsetzen.

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