Quelle: kbv.de – Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den aktuellen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Demnach haben das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die gematik vor, beim Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) alleine vorzugeben, was die Praxen dafür benötigen. Zudem sollen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Kosten dafür tragen.

Die KBV reagiert nun in einer aktuellen Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) dazu und schlägt vor, dass die Erstattungssummen für die Kom­ponenten der Telematikinfrastruktur (TI) künftig direkt zwischen GKV-Spitzenverband und Herstellern ausgehandelt werden. Die ausgehandelten Erstattungsbeträge sollen demnach für alle Krankenkassen verbindlich sowohl Aus­stattungs- als auch Betriebskosten der TI-Komponenten und -Dienste in der vertragsärztlichen und vertrags­zahnärztlichen Versorgung beinhalten.

Ihren Gegenvorschlag hat die KBV direkt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zukommen lassen. „Aufgrund der Tragweite der Regelungsentwürfe und der damit verbundenen Folgewirkungen halten wir es für notwendig, Ihnen unsere Stellungnahmen (…) unmittelbar zu übermitteln“, heißt es in dem Schreiben an Lauterbach, das dem Deutschen Ärzteblatt nach eigenen Angaben vorliegt.

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