Quelle: kbv.de – Noch bis Ende 2023 werden Fallkonferenzen zu chronisch Pflegebedürftigen per Video extrabudgetär vergütet. Dabei handelt es sich um die Gebührenordnungsposition (GOP) 01442 (86 Punkte / 2022: 9,69 Euro).

Die GOP 01442 kommt bei Videofallkonferenzen zwischen der Pflegekraft eines chronisch pflegebedürftigen Patienten und dem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten zum Einsatz. Sie kann bis zu drei Mal bei einem krankheitsfall berechnet werden. Dafür muss allerdings im aktuellen und den vorangegangenen zwei Quartalen mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Praxis stattgefunden haben.

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