Quelle: aerzteblatt.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) möchte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen konkreten Hand­lungsplan samt kurz-, mittel- und langfristig umzusetzender Maßnahmen bis zum Jahr 2030 entwickeln, der jährlich evaluiert werden soll. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das als Grundlage für die Digitalisierungsstrategie des BMG dienen soll und dem „Deutschen Ärzteblatt“ vorliegt.

Das Papier definiert drei zentrale Handlungsfelder, für die konkrete Maßnahmen ergriffen und Fortschritte erzielt werden sollen: personenzentrierte und digital unterstützte sektoren- und professions­übergreifende Versorgungsprozesse, die Nutzung qualitativ hochwertiger Daten für eine bessere Versorgung und Forschung sowie nutzenorientierte Technologien und Anwendungen.

Bis zum Jahr 2025 sollen 80 Prozent der Versicherten über eine elektronische Patientenakte verfügen. Die gematik soll als verantwortliche Stelle für digitale Anwendungen zu einer nationalen digitalen Gesundheitsagentur aufgebaut werden. Weiterhin sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Gesundheitsdaten unter Berücksichtigung von Datenschutz und -sicherheit sowie Patienten- und Gemeinwohl für Versorgung und Forschung genutzt werden können.

Das BMG betont, dass digitale Strukturen einen echten Mehrwert generieren müssten: „Analoge Prozesse oder Formulare sollen nicht lediglich elektrifiziert werden.“ So sollen demnach bei der Einführung von digitalen Anwendungen sowie deren Nutzung Versorgungsprozesse so angepasst werden, „dass die Potenziale der Digitalisierung sich entfalten können“. Dementsprechend sollen die ePA und andere Anwendungen der Telematikinfrastruktur stetig verbessert und angepasst werden.

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