Quelle: aerzteblatt.de – In diesem Jahr stand beim 4. Nationalen Digital Health Symposium der TMF e.V. im Dezember der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) im Mittelpunkt der Diskussionen. Der EHDS soll ein zentraler Bausteine der europäischen Gesundheitsunion werden und einen Rahmen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politik und Regulierung innerhalb der Europäischen Union schaffen.

Hinsichtlich Datenschutz und Datennutzung sowie der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) im Kontext des EHDS sind derzeit noch viele Fragen offen, worüber auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums diskutierten.

Von Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hieß es, dass Leistungserbringer viel stärker in die Konzeption wichtiger Digitalisierungsprojekte eingebunden werden müssten. Gerade mit Blick auf die Einbindung der ePA in den EHDS 1 und EHDS 2 brauche es einen Beteiligungsprozess von allen Seiten. „Diesen Prozess sehe ich derzeit nicht“, erklärte Nino Mangiapane, Digital-Koordinator der KBV.

„Bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte im Kontext des EHDS muss der Beitrag, den sie für eine unmittelbare Verbesserung der Versorgung leisten kann, konsequent in den Mittelpunkt gestellt werden“, forderte Mangiapane. Es werde eine wichtige Fragestellung sein, wie das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient digital umgesetzt wird.

Auch das Zugriffsmanagement spiele in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle – also die Befähigung der Versicherten, detailliert zu entscheiden, welcher Leistungserbringer welche Informationen aus ihrer ePA einsehen kann. Deutschland komme aufgrund der restriktiven Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine besondere Rolle zu.

Während die Industrie sich einen liberalen Umgang mit Gesundheitsdaten wünscht, hieß es von datenschutzrechtlicher Seite, dass man deutsche Standards bei der Umsetzung des EHDS nicht herabsetzen dürfe.

Lesen Sie hier die Pressemeldung der TMF e.V. und einen Beitrag im Ärzteblatt.

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