Quelle: aerzteblatt.de – Ab Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Arbeitgeber müssen dann die Daten ihrer Angestellten digital bei den Krankenkassen abrufen. Das Aushändigen einer ausgedruckten Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung ist dann nicht mehr nötig. Nur noch bei besonderen  Fällen, zum Beispiel bei Arbeitslosen oder auf Wunsch der Patienten, fällt eine Printversion an.

„Wir befürchten allerdings, dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihren Arbeitnehmern fordern wer­den“, so Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Bild: pixabay