Quelle: gematik.de – Wie die gematik bekannt gab, wurden die Spezifikationen für Konnektoren der Telematikinfrastruktur (TI) aktualisiert. Durch ein für die Konnektor-Hersteller verpflichtendes Software-Update besteht damit die Möglichkeit auf eine Laufzeitverlängerung von Konnektoren für drei Jahre nach Ablauf der fünfjährigen Betriebsdauer. Dies gilt als Angebot zum geplanten Konnektortausch.

Derzeit erarbeiten die Bundesmantel­vertragspartner eine Neuerung für die pauschale Finanzierung­vereinbarung der Anbindung an die TI. Diese soll künftig die Laufzeitverlängerung beinhalten. Das neue Krankenhaus­pflegeentlastungsgesetz (KHPflEntG) sieht eine Regelung für eine TI-Pauschale vor. Dadurch sollen Anreize für die günstigeren Alternativen zum Tauschen gegeben werden.

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