Quelle: aerzteblatt.de – Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll durch das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorangetrieben werden. So hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, das Gesetz in absehbarer Zeit vorzulegen. Dabei sollten laut Bundesrat acht Aspekte besonders berücksichtigt werden.

So stehe vor allem das Patientenwohl im Vordergrund bei der Datennutzung. Die elektronische Patientenakte (ePA) müsse daher eine Datennutzung niederschwellig und unkompliziert ermöglichen. Die von der gematik geplante Opt-out-Möglichkeit erhalte dabei die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen, so der Bundesrat. Damit das Ver­trauen in die Datennutzung größer wird, müssten technische, organisatorische und rechtliche Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden durch das Gesetz.

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