Quelle: urologenportal.de – Digitale Konsile in der Urologie sind künftig abrechenbar und damit Teil der Regelversorgung. Vor der Behandlung von Hodentumoren, Peniskarzinomen und metastasierten Nierenzellkarzinomen können digitale Konsile für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen angefragt werden. Sie können im Rahmen der Telekonsilien-Vereinbarung über das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), abgerechnet werden.

Die strukturierte Zweitmeinung ist in der Urologie seit Jahren fest verankert. Die Onlineplattform „eKonsil“ von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) vermittelt dafür Telekonsile. Die Abrechnung war bislang nur über Selektivverträge möglich. Künftig sollen urologische Telekonsile für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der Regelversorgung durchgeführt und abgerechnet werden können.

Die neue Vereinbarung setze neue finanzielle Anreize für das Einholen einer Expertenmeinung auf dem aktuellsten Leitlinienstand, wodurch sich Überlebenschancen und Lebensqualität der Betroffenen verbesserten, heißt es von Seiten der DGU. Gerade bei der Behandlung von eher selten auftretenden Tumoren wie dem Hodentumor und dem Peniskarzinom sei es herausfordernd, bundesweit die neuesten Therapieoptionen vorzuhalten.

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