Quelle: g-ba.de – Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen.

Voraussetzung für die Verordnung ist, dass der Patient der Praxis bekannt sein muss. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege darf es sich zudem nicht um eine erstmalige Verordnung handeln; in der Videosprechstunde sind nur Folgeverordnungen erlaubt. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss nun noch prüfen. Die neuen Regelungen könnten dann voraussichtlich ab Oktober 2023 gelten.

Damit erweitern sich die Verordnungsmöglichkeiten per Videosprechstunde. Bislang können Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über die Videosprechstunde ausstellen.

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