Quelle: vzbv.de – Bei Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, zeigten sich immer wieder Datenschutzlücken bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Verband beruft sich auf eine kürzlich durchgeführte Untersuchung des Projektes „Verbraucherschutz bei digitalen Gesundheitsangeboten.“

Bei der Nutzung von Telemedizin- und Arzttermin-Portalen, die Videosprechstunden anbieten, übermittelten Patientinnen und Patienten direkt und indirekt sensible Daten, wie den Besuchsgrund oder die jeweilige Facharztrichtung. Auch aus Termindaten ließen sich Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Aus Sicht des vzbv sollten diese Daten als besondere Kategorien personenbezogener Daten der Datenschutzgrundverordnung behandelt werden.

Videosprechstunden seien eine sinnvolle Ergänzung im Gesundheitsbereich, die Behandlungsprozesse ergänzen, den Zugang zu ärztlicher Versorgung verbessern und Ansteckungsrisiken mindern könnten. Unverzichtbar sei, dass die Plattformen geltende Verbraucherschutzstandards erfüllen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich auf geltende Datenschutzbestimmungen verlassen können, so er Verband.

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