Quelle: aok.de – Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Zahnarztpraxen Heil- und Kostenpläne nur noch digital an die gesetzlichen Krankenkassen. Wie die AOK NordWest bekannt gibt, sind bei ihr als größter gesetzlicher Krankenversicherung Westfalen-Lippes seit Jahresbeginn mehr als 16.000 elektronische Heil- und Kostenpläne eingegangen. „Der Start des neuen ‚Elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte‘ (EBZ) ist gelungen. Alle Beteiligten sparen dadurch Zeit und Aufwand und erleben einen echten Mehrwert“, so Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.

„Sowohl die Zahnarztpraxen als auch Patientinnen und Patienten sowie die Krankenkassen profitieren von einer deutlich einfacheren und schnelleren Genehmigungsprozedur für Zahnersatz-, Kiefer- oder Parodontose-Behandlungen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und zeigt, dass wir bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens auch in diesem Bereich einen wichtigen Schritt vorangekommen sind“, so Ackermann.

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