Quelle: gematik.de – Damit die Krankenkassen digitale Identitäten entwickeln können, hat die gematik die Spezifikationen dafür veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die Kassen noch im Laufe des Jahres 2023 den Versicherten eine digitale GesundheitsID anbieten. Ab dem 1. Januar 2024 sind sie dazu verpflichtet. Anwenderinnen und Anwender können die IDs freiwillig nutzen.

Durch die GesundheitsID soll der Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen mit mobilen Devices wie das Smartphone leichter werden. Außerdem soll ab 2026 für diejenigen, die die GesundheitsID nutzen, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Versichertennachweis wegfallen. Zum Schutz der sensiblen Daten soll das 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren zum Einsatz kommen.

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