Quelle: aerzteblatt.de – Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hat am Mittwoch seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Das geplante Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) sei datenschutzrechtlich ge­nerell möglich. Eine ausführliche Stellungnahme werde man allerdings erst abgeben, sobald ein Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen sei und konkrete Umsetzungspläne von Seiten des BMG vorliegen.

Grundsätzlich sieht der BfDI bei vielen Gesetzen und Projekten Raum für Verbesserungen. „Es wird immer noch zu viel geschaut, wie sich der Datenschutz an Vorhaben anpassen kann, statt von Beginn an nach rechts­konformen Lösungen zu suchen“, so Kelber.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte bei einem Besuch im Bundestagsausschuss für Digitales, dass man den Datenschutz ernst nehme. Die klare Priorität des BMG bei den ePA-Plänen liege darauf, die digitale Akte einem möglichst großen Nutzer­kreis zuzuführen. Ein Verharren bei der derzeitigen Opt-in-Lösung werde aufgrund der hohen Hürden bei der Bean­tragung die Nutzerzahlen nicht steigern. Daher arbeite man gerade an einer Opt-out-Lösung, die datenschutzrechtlich auf sicheren Füße stehe.

Lesen Sie hier den vollständigen Tätigkeitsbericht des BfDI! (Näheres zu TI-Anwendungen ab Punkt 8 und zum EHDS ab Punkt 5)

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