Quelle: kbv.de – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat für zwei digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), die sich an Nutzerinnen und Nutzer mit psychischen Erkrankungen richten, die Vergütung festgelegt. Dies betrifft die beiden DiGA „Invirto“ und „elona therapy Depression“.

Ab dem 1. April 2023 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten „Invirto“ bei Angststörungen verschreiben und darüber „die bei der App notwendige Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen“, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Invirto“ wurde dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. „elona therapy Depression“ zunächst vorläufig.

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