Quelle: kbv.de – Die Verhandlungen zu den neuen Monatspauschalen für Praxen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sind gescheitert. In einer gemeinsamen Erklärung teilten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit, dass es in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband keine Aussicht auf „eine gemeinsam getragene Lösung“ gebe.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sieht vor, dass vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Praxen ab dem 1. Juli eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten der GKV-Spitzenverband und die KBV sowie die KZBV bis zum 30. April festlegen.

Als Hauptgrund für die gescheiterten Verhandlungen nennen die Vorstände von KBV und KZBV die geringen Pauschalen vonseiten der Kassen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann nun per Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Pauschalen festlegen, die ab Juli gezahlt werden sollen. So sieht es die entsprechende Regelung im KHPflEG vor.

Bild: @pixabay