Quelle: kbv.de – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) können Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ab sofort Folgeverordnungen für Heilmittel auch in Videosprechstunden ausstellen. Im Einzelfall sind auch telefonische Ausstellungen möglich.
Um eine Heilmittelfolgeverordnung über die Videosprechstunde oder per Telefon auszustellen, ist es notwendig, dass die Patientinnen und Patienten der Praxis zuvor bekannt gewesen sind und die erste Verordnung durch eine persönliche Untersuchung vor Ort ausgestellt wurde.
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