Quelle: aerzteblatt.de – Differenzen bei der Frage um den Datenschutz für digitale Gesundheitsanwendungen gab es bei einer Diskussionsrunde auf der DMEA in Berlin: Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber betonte, dass nur im Ausnahmefall ein niedrigeres Sicherheitsniveau verantwortbar sei. gematik-Chef Markus Leyck Dieken hingegen zeigte sich für ein niedrigeres Sicherheitsniveau offen, wenn die Nutzerinnen und Nutzer zuvor darüber aufgeklärt worden seien.

Auch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht vor, dass Versicherte, die durch ihre Krankenkasse darüber informiert wurden, der Nutzung einer digitalen Identität für das Gesundheitswesen zustimmen, welche ein geringeres Datenschutzniveau hat als eigentlich gesetzlich geregelt. Dadurch können auch Sicherheitsmaßnahmen, die die Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) vorschreibt, umgangen werden – auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten. Laut Leyck Dieken würden hohe Sicherheitsstandards die Digitalisierung behindern.

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