Quelle: aerzteblatt.de – Ab dem 01. Juli 2023 sollen Praxen zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) eine monatliche Pauschale erhalten. Über die Höhe und die genaue Ausgestaltung dieser TI-Pauschale und deren Abrechnung wird derzeit noch verhandelt.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband erklärten zuletzt die Verhandlungen für gescheitert. Bis zum 30. April hätten die Parteien zu einer Einigung kommen müssen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt nun auf Anfrage gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass man weiterhin auf eine Eineigung der Selbstverwaltungspartner setze. Man suche dafür mit allen Beteiligten das Gespräch. An der geplanten Frist zur Auszahlung der Pauschale ändere sich jedoch nichts. Ohne Einigung werde das Ministerium die Pauschalhöhe bis zum 30. Juni festlegen und dabei den letzten Verhandlungsstand berücksichtigen, heißt es aus dem Ministerium.

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