Quelle: bvitg.de – Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. kritisiert in einem neuen Positionspapier die vom Gesetzgeber vorgegebene Archiv- und Wechselschnittstelle (AWSt). Software-Unternehmen würden momentan viele Kapazitäten in die Bereitstellung dieser Schnittstelle investieren. Der Verband kritisiert die gesetzlichen Pflichten und die fehlende Evaluierung von Neuerungen im Betrieb.
Eine AWSt ermöglicht die Datenübertragung von einem Praxissystem in ein anderes und soll den Praxen den Umstieg auf eine andere Software erleichtern. Nach Ansicht der Softwarehersteller ist die Schnittstelle jedoch ungeeignet.
So gehe die AWSt mit einem Datenverlust einher. Zwar könnten Bilddaten und Dokumente über eine Referenz mit dem neuen Praxisverwaltungssystem verknüpft werden, bei Daten aus Drittsystemen – etwa für die Archivierung oder Radiologie – ginge diese Verknüpfung allerdings verloren, so der bvitg. Auch bei den Herstellern erzeuge die AWSt Mehraufwände. Aktuell würden Parallelentwicklungen und mögliche Synergien bei den Vorgaben nicht berücksichtigt. Für die flächendeckende Etablierung der elektronischen Patientenakte (ePA) sei dies problematisch.
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