Quelle: aerzteblatt.de – Wie es um den Reifegrad der Digitalisierung in Krankenhäusern steht, soll nun auf den neuen Stichtag 30. Juni 2024 verlegt werden. Dann erfolgt die zweite Messung. So steht es in den Änderungsanträgen zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hervor. Aktuell liegen die Anträge beim Gesundheitsausschuss zur Bearbeitung und Prüfung.

Eigentlich war die zweite Reifegradmessung für den 31. Dezember 2023 geplant, zusammen mit der Erfolgsmessung des Förderprogramms des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF). Doch das gesamte Jahr 2023 und der Jahresanfang 2024 „werden in den Krankenhäusern noch stark geprägt sein von der Umsetzung der KHZF-Projekte“.

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