Quelle: aerzteblatt.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat ein Gesetz zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten vorgelegt. Dadurch sollen bürokratische sowie organisatorische Abläufe erleichtert werden. Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesund­heitsdaten­nutzungsgesetz – GDNG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Laut Versicherung des BMGs sollen die geltenden datenschutzrechtlichen Standards Berücksichtigung finden. Auch dient die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Basis. Ziel ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Gesundheitsdaten. Dafür wird eine unabhängige Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Ihre Aufgabe wird es sein, Personen und Institutionen, die die Daten nutzen wollen, zu beraten und zu unterstützen.

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