Quelle: aerzteblatt.de – Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) hat zum Ziel, Gesundheitskioske als Beratungsangebote für Behandlung und Prävention einzuführen. Kommunen und gesetzliche Krankenversicherungen (GKVen) sollen dafür mit den privaten Versicherungen (PKVen) kooperieren. 

Die Kioske sollen in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen aufgebaut werden und helfen, die individuelle Gesundheitskompetenz von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken. Dabei sollen auch einfach medizinische Routineaufgaben möglich sein. Eine Pflegefachkraft soll die Kioske leiten. Geplant ist, dass die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen gemeinsam mit dem jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt einen Vertrag schließen. Dafür soll der PKV-Verband ins Benehmen gesetzt werden. Pro Gesundheitskiosk sollen jährlich etwa 400.000 Eurobereit gestellt werden. Davon soll die GKV mit 74,5 Prozent den Hauptanteil tragen – die Kommunen würden 20 Prozent und die PKV 5,5 Prozent übernehmen.

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