Quelle: aerzteblatt.de – Laut dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) soll der Innovationsfonds unbefristet fortgeführt werden. So soll sichergestellt werden, „dass die Erprobung und Evaluation von innovativen, sektoren­über­greifenden Versorgungsformen sowie auf Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung abzielende, praxisnahe Vorhaben der Versorgungsforschung auch weiterhin gefördert werden“, so der Gesetzesentwurf.

Der Innovationsfonds soll künftig jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung haben. Die Rückführung von nicht ausgegebenen finanziellen Mitteln an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgt ab 2025 nicht mehr und können in das darauf folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

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