Quelle: aerztezeitung.de – Nachdem sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband nicht auf die Höhe der monatlichen TI-Pauschale einigen konnten, hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kurz vor Fristende entschieden.

Arztpraxen und Apotheken sollen demnach ab Juli eine monatliche Pauschale für die Nutzung der Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) bekommen. Deren Höhe hängt von der Größe der Praxis und dem Zeitpunkt der Ausstattung mit Konnektoren, Kartenlesern und anderen Komponenten für die Nutzung der TI ab.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts ergibt sich die Pauschale aus der Summe der bisherigen monatlichen Betriebskosten, die einer Praxis bisher entstanden sind, und der anteiligen Investitionskosten pro Monat. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel die monatlichen Kosten für den KIM-Anschluss, die Nutzung des eAU-Dienstes und des e-Rezept-Fachdienstes.

Darüber hinaus soll die TI-Pauschale dynamisiert sein; d.h. sie soll jeweils zum 1. Januar so stark wie der Punktwert des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen ansteigen.

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