Quelle: e-health-com.de – Insgesamt drei Digitalgesetze hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für diesen Sommer angekündigt. Zwei von drei Referentenentwürfen liegen nun vor, der kürzere davon ist der GDNG-Entwurf, der einiges von dem in Gesetzesform gießt, was in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert wurde.
Ziel sei es, so das BMG, dezentral gehaltene Gesundheitsdaten leichter auffindbar zu machen, bürokratische Hürden für Datennutzende zu reduzieren, die Verknüpfung von Gesundheitsdaten zu erleichtern, die Verfahren der Abstimmung mit den Datenschutzaufsichtsbehörden zu vereinfachen, die ePA an die Forschungsdatenlandschaft anzuschließen und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eine stärkere Datennutzung zu ermöglichen. So weit, so die Intention(en). Wie sollen diese Ziele konkret erreicht werden?
Neubau beim BfArM: Nationale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle
Zentrale infrastrukturelle Maßnahme des GDNG ist der Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten beim BfArM. Dafür werden jährlich eine Million Euro an Personalkosen veranschlagt, zuzüglich 150.000 Euro zusätzlich beim Forschungsdatenzentrum (FDZ), das ebenfalls am BfArM angesiedelt ist und bleibt. Datenzugangsstelle und FDZ werden bewusst getrennt. Während das FDZ die Abrechnungsdaten aus unterschiedlichen Quellen zusammenführt und aufbereitet, ist die Datenzugangs- du Koordinierungsstelle für die praktische Umsetzung des konkreten Datenzugriffs und für die Zusammenführung der FDZ-Daten mit Daten anderer Datenquellen zuständig. Die Grundidee ist, dass Forschende, die mit Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen Quellen forschen wollen, nur eine einzige Anlaufstelle benötigen.
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