Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt und ein gemeinsames Eckpunktepapier als Grundlage für einen Gesetzentwurf veröffentlicht.

Das Papier sieht vor, dass das System der Fallpauschalen beendet wird. Notwendige Kliniken bekommen stattdessen Vorhaltepauschalen. Durch das neue System soll sichergestellt sein, dass Qualität und nicht die Quantität die Versorgung bestimmt.

Nach der Sommerpause plant der Bund ein eigenes Gesetz zur Transparenz. Patientinnen und Patienten hätten ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet.

Geplant ist die Reform für 2024. Bayern lehnte das Papier ab. Schleswig-Holstein enthielt sich. Erfahren Sie mehr!

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