Quelle: aerzteblatt.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat kürzlich die Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) in der vertragsärztlichen Versorgung neu geregelt. Die Kritik daran ebbt nicht ab.
Die Berechnung der TI-Pauschalen seien „nicht kostendeckend“, heißt es von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Für eine ordnungsgemäße Umsetzung der Vorgaben gebe es keine Übergangsfrist. „Sanktionen führen nicht zum Erfolg, sondern nur zu Frust und einer inneren Verweigerungshaltung. Durch niedrige Pauschalen wird Vieles ausgelöst, aber bestimmt keine Innovationsfreude“, erklärte Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der KVSA.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt: Die Pauschalen für Ausstattungs- und Betriebskosten der TI werden monatlich an die Praxen ausgezahlt – statt wie bisher einmalig. Fehlen Anwendungen, kommt es zu Kürzungen der Pauschale – bis hin zur Streichung.
Bild: @pixabay