Quelle: aerzteblatt.de – Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung sollen in Zukunft besser zwischen Europa und den USA ausgetauscht werden können. Deutsche und amerikanische Wissenschaftler und Regierungsvertreter wollen dazu nun auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Lösungen zum transatlantischen Datenaustausch erarbeiten.

 

Auf europäischer Ebene werde dem mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) Rechnung getragen, dessen landesspezifische Ausgestaltung die Bundesregierung mit mehreren Gesetzen vom Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bis zum Registerdatengesetz vornimmt.

Doch das werde nicht reichen, so Lauterbach: „Wenn wir nicht zurückbleiben wollen, müssen wir uns zusammenschließen und Daten sowohl innerhalb Europas als auch transatlantisch miteinander teilen“, sagte er bei der Data for Health Conference, die das BMG gemeinsam mit der Harvard Medical School veranstaltete.

Die Konferenz sollte deshalb den Auftakt dazu bilden, auf akademischer und politischer Ebene die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu erarbeiten, unter denen Akteuren in den beteiligten Gesundheitswesen der Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten ermöglicht werden kann.

Ein erstes Ergebnis ist das Vorhaben, an synthetischen – also künstlich erzeugten – Daten den Austausch zu erproben. Man wolle „das System mit synthetischen Daten durchspülen“, um sowohl technische als auch regulatorische Potenziale und Schwierigkeiten zu identifizieren, sagte Lauterbach.

Dabei sollen Verfahren, Mustertexte und Vorlagen für künftige Strukturen zum Datenaustausch entwickelt werden, die unter anderem die Antragsprozesse für Forschende massiv erleichtern. Dazu brauche es auch institutionelle Einrichtungen, also konkrete Instrumente auf EU-Ebene, die den transatlantischen Datenzugang zwischen Behörden und Forschungseinrichtungen rechtssicher ermöglichen. Das sei auch im Interesse der USA, erklärte Robert Eiss, Senior Global Health Adviser der US National Institutes of Health. Der transatlantische Datenaustausch sei beispielsweise künftig entscheidend, um bei klinischen Studien repräsentative Patientengruppen für seltene und komplexe Indikationen zusammenzutragen.

Noch deutlicher wurde Lawrence Lessig, Professor für Rechtswissenschaften an der Harvard Law School und einer der weltweit renommiertesten Urheberrechtsexperten. „Es werden unzählige Menschenleben geopfert für das abstrakte und letztendlich bedeutungslose Konzept der Einwilligung zur Datenverarbeitung“, betonte er mit Blick auf den hiesigen Datenschutz.

Der werde hierzulande „als eine Kostbarkeit gesehen, als hätte er dieselbe Heiligkeit wie das menschliche Leben selbst. Es wurde eine riesige Maschinerie geschaffen, um Wohltaten sicherzustellen, die niemand wirklich will.“

Es brauche deshalb einen Paradigmenwechsel, wie sich beispielsweise konkret bei der Debatte um die mögliche Re-Identifizierung anonymisierter oder pseudonymisierter Forschungsdaten erkennen lasse.

Statt aufgrund dieser theoretischen Möglichkeiten über weitere Beschränkungen für die Datennutzung zu diskutieren, sei es weit zielführender, konsequent die Kriminalisierung und Verfolgung von Geschäftsmodellen und anderen Tätigkeiten voranzutreiben, die auf der Re-Identifizierung sensibler Gesundheitsdaten beruhen, so Lessig

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