Quellen: bvitg.de / kzbv.de / kbv.de / dgtelemed.de / aok.de / pkv.de / digitalversorgt.de / bah.de  – Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG) stößt auf reges Feedback. Wir haben einige Stellungnahmen für Sie gesichtet und Auszüge zusammengestellt:

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

„Mit Unverständnis blicken wir auf die Fortsetzung der von uns immer wieder stark kritisierten Sanktions- und Fristenpolitik des BMG, die sich in dem vorgelegten Gesetzesentwurf erneut findet und kontraproduktiv auf die gesetzten Ziele wirkt. Dieser Ansatz hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die Qualität der TI-Anwendungen sowie die Stabilität der Dienste gelitten haben und die Zahnarztpraxen einen unnötigen Arbeitsaufwand hatten, um die Anwendungen gangbar zu machen. Sanktionen sind ein verfehlter Weg, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens nach vorne zu bringen“, so Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner sagte: „Wir vermissen im Referentenentwurf die notwendige Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Mit mehr als einer Milliarde Patientenkontakten im Jahr werden sie die entscheidende Rolle beim Einsatz der elektronischen Patientenakte einnehmen. Sie brauchen praxistaugliche und funktionierende Anwendungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern und nicht, wie jetzt auch bei der ePA zu befürchten, mehr Zeit kosten. Das ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung. In dem Referentenentwurf fehlen klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gehen. Stattdessen drohen den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder. So erreicht man kein Vertrauen bei den Ärzten und Psychotherapeuten. Wenn gewollt ist, dass Digitalisierung ein Erfolg wird, muss man mit ihnen und nicht gegen sie arbeiten. Deshalb unser Appell an die Politik: Stellen Sie durch Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicher, dass die Anwendungen mit den Diensten der Telematikinfrastruktur funktionieren und streichen Sie die Sanktionen.“

Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed)

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) kritisiert, dass der Referentenentwurf das Telemonitoring außen vor lasse. Damit werde eine zentrale Chance auf eine kurzfristig umsetzbare Verbesserung der Versorgung durch Digitalisierung verpasst. „Bis zu 10 Millionen Menschen leiden in Deutschland an chronischen, nicht heilbaren Erkrankungen. Es wäre fatal, diese Menschen bei der täglichen Auswertung ihrer Gesundheitswerte sich selbst zu überlassen“, kommentiert Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Die Interpretation dieser Werte gehöre in ärztliche Hände. „Durch digitalen Datentransfer können die Ärzte und Ärztinnen in Echtzeit die Werte kontrollieren. Bedrohliche Schwankungen werden frühzeitig erkannt und es kann zu Gunsten der Patientinnen und Patienten gehandelt werden. Diesem bedeutsamen Vorteil des Telemonitorings muss die Politik mehr Beachtung schenken und Anwendungen den Weg in die Regelversorgung ebnen“, so van Aalst.

AOK Bundesverband

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes: „Insbesondere was die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte angeht, kann das Gesetz wie ein Katalysator wirken.“ Sie glaubt, der Entwurf habe das Potenzial, der elektronischen Patientenakte (ePA) zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen. So sei das geplante Opt-out-Verfahren in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren ein „echter Fortschritt“. Durch die geplante Speicherung der ePatientenkurzakte und des Medikationsplans auf der ePA könne der Weg  zur zentralen Versichertenplattform geebnet werden. „Es wäre aber konsequent, diesen Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten. Die schon heute existierende Möglichkeit zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird de facto kaum genutzt und sorgt für unnötige bürokratische Aufwände“, so Dr. Reimann.

Private Krankenversicherung e. V.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. meint unter anderem: „Die Bundesregierung wird ihr Versprechen einer elektronischen Patientenakte für alle („ePA für alle“) aus der Digitalisierungsstrategie nur einlösen können, wenn das Opt-out-Verfahren bei der ePA auch für die privat Krankenvollversicherten und Beihilfeberechtigten umgesetzt wird.“

Bundesärztekammer (BÄK)

Die BÄK begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege konsequent weiterzuentwickeln. Mit dem jüngst vorgelegten Referentenentwurf für ein Digital-Gesetz schaffe er die Grundlage dafür, dass jeder Versicherte aufwandsarm eine elektronische Patientenakte (ePA) erhält, heißt es in der Stellungnahme der BÄK. „Die Ausgestaltung der Zugriffsverwaltung ist allerdings an manchen Stellen so kleinteilig gestaltet, dass die notwendige Praktikabilität und Überschaubarkeit für die Versicherten nicht gewährleistet ist“, gibt die BÄK zu Bedenken und regt eine angemessene Begrenzung bei der Granularität der Zugriffssteuerung an. Positiv sieht die BÄK die vorgesehene Überführung von Behandlungsdaten in interoperable Formate sowie die Einführung einer elektronischen Medikationsliste (eML).

Bundesverband Medizintechnologie (BVMED)

Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes eine bessere Einbeziehung der Medizinprodukte-Hersteller in die Festlegung der Interoperabilitäts-Standards von Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA). So sollten Expert:innen aus dem Informations- und Medizintechnologie-Umfeld in den Gremien und dem Digitalbeirat vertreten sein. „Die MedTech-Hersteller sollten so eingebunden werden, dass eine realistische Umsetzung der Vorgaben möglich bleibt und die Versorgung der Patient:innen nicht unnötig eingeschränkt wird“, sagte BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov in der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetzentwurf. Die BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH)

Der BAH hat in seiner Stellungnahme die Rolle von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) für die Versorgung kommentiert. Der Verband unterstützt die Möglichkeit, DiGA zukünftig auch als Medizinprodukte der Klasse IIb einzustufen. Gleichzeitig warnt der Verband auf einen einseitigen Blick für die Kosten von DiGA. Der aktuelle Gesetzentwurf sehe eine erhebliche Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller im Rahmen des Sachleistungsprinzips vor. So werde der Vergütungsanspruch der DiGA-Hersteller eingeschränkt, indem beispielsweise die Vergütung entfalle, wenn versicherte Patientinnen und Patienten innerhalb eines definierten Zeitraums angeben, die DiGA nicht dauerhaft zu nutzen. Die Pflicht zur Einführung erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile lehnt der BAH ab. Darüber hinaus weist der Verband Apotheken eine zentrale Rolle für die Beratung zu. Gerade für DiGA bestehe auf Seite der Patientinnen und Patienten ein hoher Beratungsbedarf. Apotheken seien prädestiniert dafür, Beratungsleistungen zu übernehmen – natürlich nur gegen eine angemessene Vergütung.

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

Die DGIM begrüßt den Gesetzesentwurf zum Digital-Gesetz. Gleichzeitig sieht sie die ePA-Erstbefüllung als alleinige Aufgabe der Ärzteschaft an. Anpassungsbedarf sieht die DGIM bei den Regelungen zum elektronischen Medikationsplan (eMP), bei der Telemedizin, Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), Interoperabilität und Sicherstellung der Nutzung der Daten für die Forschung. Lesen Sie hier die Stellungnahme.

Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)

Der DPtV spricht sich in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf gegen eine komplette Freigabe der Videosprechstunden aus. „Psychotherapeutische Videobehandlungen müssen sich individuell am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren. Es muss möglich sein, je nach Indikation jederzeit zwischen Präsenzterminen und Videokontakten zu wechseln“, meint Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender des DPtV. Der Face-to-face-Kontakt sei in vielen Fällen notwendige Vorrausetzung für eine patientensichere, ambulante Psychotherapie. Der Verband fordert daher, dass zunächst ein wohnortnahes Versorgungsangebot durch Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten sichergestellt wird.

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) hat eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, welche Sie auf dem folgenden externen Link finden: Stellungnahme_Digitalgesetz 2023 (digitalversorgt.de).

Die Stellungnahme des Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e. V. finden Sie auf der offiziellen Webseite des Verbands.

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