Quelle: aerzteblatt.de – Diesen Sommer hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgelegt. Die Ziele u. a.: dezentral gehaltene Gesundheitsdaten leichter auffindbar zu machen sowie bürokratische Hürden für Datennutzende zu reduzieren, Verknüpfung von Gesundheitsdaten zu erleichtern, Daten aus der elektronische Patientenakte (ePA) für die Forschung bereitzustellen und den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen eine stärkere Datennutzung zu ermöglichen.

In einem neuen Entwurf verzichtet das BMG vorerst auf die Einführung eines Forschungsge­heimnisses für personenbezogene Gesundheitsdaten und die Strafbarkeit von deren Re-Identifizierung. Der strafrechtliche Rahmen beim Umgang mit personenbezogenen Gesundheitsdaten soll sich vorerst nicht verändern, schreibt das Deutsche Ärzteblatt, dem eine aktualisierte Version des Referentenentwurfs vorliegt.

Der erste bekanntgewordene GDNG-Entwurf hatte noch zwei Änderungen im Strafrecht und in der Strafprozessordnung enthalten. Mit ihnen sollte ein Forschungsgeheimnis für personenbezogene Gesundheitsdaten eingeführt werden, zu des­sen Schutz Forschende ein Zeugnisverweigerungsrecht im Hinblick auf Gesundheitsdaten, die ihnen zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen, erhalten sollten. Auch ein Beschlagnahmeverbot für Gesundheits­daten war vorgesehen.

Der aktualisierte Gesetzentwurf geht nun in die Stellungnahmephase. Auf dieser Seite sammeln wir sämtliche Reaktionen dazu und aktualisieren fortlaufend:

AOK Bundesverband

Die Ansätze, Krankenkassen-Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verbinden sowie den Krankenkassen die Nutzung der Versichertendaten zur Gesundheitsförderung zu ermöglichen, bewertet die AOK positiv. Auf Basis der Auswertung von Abrechnungsdaten könnten die Krankenkassen Versicherte zum Beispiel an anstehende Impfungen erinnern oder personalisierte Vorsorge-Angebote unterbreiten. Einige Gesetzesdetails im aktuellen Entwurf könnten allerdings zu erhöhtem bürokratischen Aufwand bei den Krankenkassen führen. Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann dazu: „Das betrifft vor allem die geplante Verkürzung von Fristen zur Übermittlung der sogenannten Routinedaten durch die Kassen und die Vorab-Übermittlung von vorläufigen Daten aus der ambulanten Versorgung. Auf Kosten der Beitragszahlenden sollen hier aufwändige Datenflüsse aufgebaut werden, ohne dass im Gegenzug ein adäquater Nutzen entsteht. An diesen Stellen sollte der Gesetzgeber auch im Sinne der Qualität der übermittelten Daten noch einmal nachbessern.“

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Auch der vdek unterstützt den Referentenentwurf zum GDNG. Eine strukturierte Nutzung von Gesundheitsdaten sei für den medizinischen Fortschritt, aber auch für die Stärkung der Prävention und eine qualitätsorientierte Verbesserung der Versorgung von außerordentlichem Wert. „Wichtig ist, dass auch die Krankenkassen mehr Befugnisse erhalten, Daten für die gezielte Beratung ihrer Versicherten zu verwenden, um beispielsweise über Behandlungsmöglichkeiten zu informieren oder auf Präventions- und Vorsorgeangebote hinzuweisen“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Hier sollte noch nachgebessert werden“, meint Elsner.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der  G-BA begrüßt die im Referentenentwurf enthaltenen Maßnahmen zur verbesserten Gesundheitsdatennutzung zu Forschungszwecken als Basis für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Bürgerinnen und Bürgern. Positiv bewertet der G-BA den Aufbau der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für eine zentrale sekundäre Datennutzung, die Übernahme einer zentralen datenschutzrechtlichen Aufsicht bei länderübergreifenden Forschungsprojekten sowie die Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit. Lesen Sie hier die Stellungnahme!

Bundesärztekammer (BÄK)

Das Potenzial von Gesundheitsdaten viel zu wenig ausgeschöpft, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf. Es sei daher richtig, dass der Gesetzgeber den Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtern möchte. Dringenden Korrekturbedarf sieht die Bundesärztekammer bei dem Vorhaben, dass Kranken- und Pflegekassen künftig auf der Basis von Abrechnungsdaten versichertenindividuelle Auswertungen durchführen und so unmittelbar in die Patientenbehandlung eingreifen können.

Zentralinstitut Kassenärztliche Versorgung (ZI)

Das ZI unterstützt das im Referentenentwurf formulierte Ziel, die im Forschungsdatenzentrum vorliegenden pseudonymisierten Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen schneller nutzbar zu machen – auch dass repräsentative Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung bereitgestellt werden sollen. Als kritisch bewertet jedoch auch die ZI die Rolle, die Kranken- und Pflegekassen zukünftig einnehmen sollen. Zur Pressemitteilung!

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die KBV spricht sich in ihrer Stellungnahme klar dafür aus, dass das Sozialgeheimnis bei der Nutzung von Gesundheitsdaten gewahrt bleibt. Es sollte alles vermieden werden, was das besondere Vertrauensverhältnis in der Arzt-Patienten-Beziehung gefährden könnte. Dass Krankenkassen Patientendaten auswerten und darüber in die Prozesse der Patientenbetreuung einbezogen werden sollen, lehnt die KBV ab.

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker Verbände e. V.

Die ABDA unterstützt grundsätzlich den Referentenentwurf zum GDNG. Das Vertrauen der Bevölkerung müsse man durch breite Informationskampagnen und größtmögliche Transparenz stärken. Wichtig sei es, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der technischen Infrastruktur vollumfänglich zu gewährleisten, was maßgeblich auch von den im GDNG vorgesehenen Rechtsverordnungen abhänge. Zur Stellungnahme!

bvitg – Bundesverband Gesundheits-IT e. V.

Auch der bvitg begrüßt den vorliegenden Referentenwurf zum GDNG. Anhand des Gesetzesentwurfes bestehe allerdings weiterhin Klärungsbedarf in Bezug auf Regelungshoheiten im Bund-Länder-Verhältnis. Auch der Ausschluss der Datenweitergabe an weiterverarbeitende Dritte sowie Regelungslücken in der Weitergabe von Forschungsdaten zwischen leistungserbringenden Institutionen verhinderten, dass das volle Potential der Gesundheitsdatenforschung in Deutschland ausgeschöpft werden kann. Zur Stellungnahme!

BKK Dachverband

Das GDNG habe Potenzial, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich voranzubringen bzw. zu beschleunigen. Dennoch sehen die Betriebskrankenkassen wichtiges Verbesserungspotenzial im Sinne der Versicherten. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu kommerziellen Zwecken müsse einem hohen Schutzbedürfnis unterliegen, heißt es in der Stellungnahme des BKK Dachverbands. Zur weiteren Datenverarbeitung präferiert der Dachverband daher für eine freiwillige, aktive Einwilligung für alle Bürgerinnen und Bürger – also ein Opt-in-Verfahren.

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