Quelle: aerztezeitung.de – Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) hat überwiegend positive Reaktionen auf ihr Positionspapier zum Thema Telemonitoring erhalten, mit dem sie eine Berücksichtigung des Telemonitorings im Digital-Gesetz einfordert. Geschwiegen haben bislang allerdings die wichtigsten Adressaten: das Bundesgesundheitsministerium und der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).

In ihrem Positionspapier macht sich die Fachgesellschaft dafür stark, dass das Telemonitoring angesichts seines Potenzials für eine bessere Versorgung von chronisch Kranken Teil der digitalisierten Gesundheitsversorgung werden muss. Herzinsuffizienz ist die einzige Indikation, bei der Telemonitoring vom GBA als Methode akzeptiert und in die Regelversorgung aufgenommen wurde. Wichtig ist der DGTelemed, dass dies auf chronische Krankheiten wie Asthma, COPD, Diabetes mellitus Typ 2 und die Schlafapnoe ausgeweitet wird.

„Wir müssen ins Doing kommen und das Gesundheitssystem entlasten. Telemonitoring schafft eine kontinuierliche, konsequente, digital-unterstützte Messung und Auswertung von Vitalparametern“, erklärte DGTelemed Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. med. Gernot Marx bei einer Pressekonferenz dazu. Auch wenn manche Ärztinnen und Ärzte dem Telemonitoring skeptisch gegenüberstehen, überwiegen nach Einschätzung von Marx die Befürworter. „Wir gehen davon aus, dass es genug Kolleginnen und Kollegen gibt, die es für sinnvoll erachten und es persönlich nutzen würden.“

„Es muss schneller gehen, denn das Telemonitoring ist keine neue Methode, sondern eine Prozessverbesserung“, ergänzte Rainer Beckers, ZTG-Geschäftsführer und Mitglied im DGTelemed-Vorstand. Bislang gebe es nur vereinzelt Telemedizinzentren für Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz. Um solche Zentren rational betreiben zu können, sei es wichtig, die in Frage kommenden Indikationen zu bündeln. Es mache keinen Sinn, wenn das Verfahren für jede Indikation erneut das aufwändige GBA-Prozedere durchlaufen und tiefgehend evaluiert werden müsse.

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