Quelle: e-health-com.de – Der Entwurf des Digitalgesetzes mit seiner Opt-out-ePA und der Pflicht zur Befüllung durch die medizinischen Einrichtungen geht für Dr. med. Klaus Reinhardt, den Präsidenten der Bundesärztekammer, in die richtige Richtung. Entscheidend sei, dass die Befüllung der Akte möglichst mit strukturierten Daten erfolge und dass sie für die medizinischen Einrichtungen nicht mit Zusatzaufwand verbunden sei, so der Hausarzt im Gespräch mit E-HEALTH-COM.
Nicht glücklich ist Reinhardt mit den Plänen zur assistierten Telemedizin in Apotheken oder Gesundheitskiosken. Das könne in Einzelfällen Sinn machen, aber prinzipiell brauche es keine zusätzlichen Anlaufpunkte. Der BÄK-Präsident, selbst Hausarzt, plädierte stattdessen für eine Ausweitung der aufsuchenden Gesundheitshilfe, die gerne auch telemedizinisch unterstützt sein dürfe. Für das Geld, das ein Gesundheitskiosk koste, ließen sich viele Gemeindeschwestern finanzieren. Diese könnten zum Beispiel von den Kommunen bezahlt werden und jeweils mit mehreren Hausarztpraxen zusammenarbeiten. Das sei deswegen sinnvoller als Gesundheitskioske, weil die Versorgung dann gut in existierende Versorgungsstrukturen eingebettet sei.
In Sachen Gesundheitsdatennutzungsgesetz gab sich Reinhardt als ein Fan der freiwilligen Datenspende via elektronischer Patientenakte (ePA) zu erkennen. Wichtig sei, dass klare Kriterien für die forschende Datennutzung festgeschrieben würden. Dass über eine staatliche Stelle zu organisieren, hält der BÄK-Präsident prinzipiell für richtig.
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