Quelle: finsoz.de – Mit dem Modellprogramm zur Erprobung der Telepflege (§ 125a SGB XI) will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung der Pflege voranbringen. Dabei soll deutlich werden, „inwieweit Videodienste die Pflegebedürftigen und deren An- und Zugehörige sowie das Pflegepersonal entlasten und unterstützen können“, so eine aktuelle Pressemeldung vom FINSOZ e. V., dem Digitalverband Sozialwirtschaft. Gegenstand der Erprobung sind u. a. „Anwendungsmöglichkeiten in der Kommunikation zwischen professionell Pflegenden und Pflegebedürftigen, zwischen professionell Pflegenden sowie zwischen professionell Pflegenden und Ärztinnen und Ärzten oder Therapeutinnen und Therapeuten.“
Um die Erprobung durchzuführen, sind zertifizierte Videodienstanbieter nötig. Der Digitalverband FINSOZ e. V. hat dazu zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Befragung unter den derzeit zertifizierten Videodienstanbietern durchgeführt. 88 Prozent der 17 teilnehmenden Anbieter zeigt sich dem Pflege-Markt gegenüber aufgeschlossen. Jedoch zeigten sich nur 65 Prozent klar dafür bereit, an der Erprobung teilzunehmen. Grund dafür könnte der derzeitige Stand der Anpassung der Videolösungen an den Pflegebereich sein So haben „erst 38 Prozent der Firmen mit programmtechnischen Adaptionen begonnen. Auch bei der Einbindung der Lösungen in die Pflegeinformationssysteme gibt es noch eine gewisse Zurückhaltung. Erst drei Anbieter haben eine solche bereits realisiert“, so das Ergebnis der Befragung.
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