Quelle: kbv.de – Die gematik hat dem Konnektor-Hersteller secunet als eine Zulassung für die Laufzeitverlängerung zugesprochen. Somit müssen Arztpraxen, die mit einem secunet-Konnektor ausgestattet sind, diesen nach Ablauf des Sicherheitszertifikats nicht austauschen lassen.

Das benötigte Software-Update bekommen die Arztpraxen durch ihren IT-Dienstleister bzw. den Hersteller automatisch übermittelt.  vom Konnektor-Hersteller. Die Kosten dafür sind noch nicht geklärt. Allerdings ist die Laufzeitverlängerung vorerst bis Ende 2025 festgesetzt, da die für die Konnektor-Zertifikate genutzten Algorithmen (RSA) nach dem 31. Dezember 2025 ungültig werden.

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