Quelle: kbv.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine zum 01. Juli in Kraft getretene Festlegung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) auf Drängen der KBV und weiterer Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) überarbeitet. Bei den Hauptkritikpunkten an der nicht ausreichenden Erstattung und der sanktionsmäßigen Kürzung der Pauschale habe sich jedoch nichts geändert, heißt es von der KBV.
Zukünftig sollen große Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit mehr als neun Ärztinnen und Ärzten eine höhere TI-Pauschale erhalten, zum Beispiel für Kartenterminals. Damit berücksichtigt man den höheren Kostenaufwand größerer Praxen.
Darüber hinaus können KVen für Fachgruppen Ausnahmen in der Nachweispflicht vorsehen, wenn diese im Regelfall einzelne Anwendungen in ihrem Versorgungskontext nicht nutzen. Zum Beispiel müssen Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nun keine Technik für eAU und Arzneimittelverordungen vorhalten. Praxen müssen zudem erst ab dem 01. März 2024 in der Lage sein, eArztbriefe zu versenden, um die volle TI-Pauschale zu erhalten.
Verärgert zeigte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sybille Steiner darüber, dass das BMG grundsätzlich an den überproportionalen Kürzungen festhalte, wenn Praxen noch nicht jede geforderte Anwendung oder Komponente vorhalten. So erhalten Ärzte und Psychotherapeuten nur die halbe monatliche TI-Pauschale, wenn eine einzelne TI-Anwendung durch die Arztpraxis nicht unterstützt wird, also sie beispielsweise noch keinen KIM-Dienst haben. Steiner: „Diese Sanktionen müssen weg.“ Zudem bekräftigte sie ihre Forderung nach einer kostendeckenden Finanzierung. Diese sei mit der TI-Pauschale nicht gewährleistet.
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