Quelle: healthcare-digital.de – Seit dem 9. Juni 2021 sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA) Bestandteil der Sozialen Pflegeversicherung und rund 4 Millionen Pflegebedürftie können dieses Angebot theoretisch wahrnehmen. Allerdings erschweren strenge Einstiegsvoraussetzungen die bisherige Preisgestaltung den Einstieg der Anbieter.

„Seit Dezember vergangenen Jahres können sich Unternehmen für die Anmeldung einer DiPA registrieren“, so Markus Müller, CEO und Mitgründer von Nui Care. Dabei dauert der Aufnahmeprozess, der vom BfArM durchgeführt wird, rund drei Monate. „Man muss für die Zulassung bestimmte Unterlagen und eine Studie vorlegen, die den Nachweis des pflegerischen Nutzens erbringt. Erst dann wird man in das Register für Pflegeanwendungen aufgenommen. Bisher gibt es jedoch weder DiPA, die aufgenommen wurden, noch jemanden, der sich registriert hat. Es gibt noch nicht mal einen Antrag“, sagt Müller.

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