Quelle: aerzteblatt.de – Zur flächendeckenden Etablierung der elektronischen Patientenakte (ePA) plant die Ampelregierung die Einführung eines Opt-Out-Verfahrens. Krankenkassen sollen künftig allen Versicherten automatisch eine ePA einrichten, sofern diese keinen Widerspruch einlegen. Der Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert derzeit über dieses Vorhaben.
Die Allgemeinmedizinerin Simone Connearn brachte eine Petition vor, die die Beibehaltung der Opt-In-Lösung fordert (58.188 Unterschriften). Die geplante Opt-out-Lösung verstoße gegen das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung, konstatierte die Hausärztin vor dem Petitionsausschuss. In ihren Augen zwinge diese Lösung Menschen dazu, eine ePA zu führen und Daten zentral zu speichern. Die ePA biete keinen Mehrwert für die Behandlung.
SPD-Gesundheitspolitiker Matthias Mieves hielt dagegen. Niemand werde zu der Nutzung einer ePA gezwungen, sondern die Nutzung bleibe auch nach der Umstellung weiter freiwillig. Zudem sei die zentrale Speicherung nötig, um Daten zusammenzuführen und für Ärztinnen und Ärzte als auch für Forschungsvorhaben sichtbarer und nutzbarer zu machen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz), der die Opt-Out-Lösung bei der ePA ab 2025 vorsieht, am 30. August beschlossen. Noch ist der Gesetzentwurf nicht im Bundestag eingebracht worden, dies soll voraussichtlich im November folgen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes wird frühstens für Februar 2024 angepeilt.
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